Sanierungsfahrplan

Was ist der Sanierungsfahrplan?

 

Der Sanierungsfahrplan ist ein Instrument des EWärmeG 2015 in Baden-Württemberg und ist in erster Linie als Beratungsinstrument gedacht. Mit dem Sanierungsfahrplan sollen Eigentümer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden Maßnahmen aufgezeigt bekommen, wie sie ihre Immobilie energieeffizient betreiben können.

 

Der Landtag Baden-Württemberg hat am 11. März 2015 mit der Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) beschlossen, dass der Pflichtanteil für Ökowärme in bestehenden Wohngebäuden von 10 auf 15 Prozent steigt. Im Gegenzug bietet das EWärmeG nun aber mehr Möglichkeiten für Hauseigentümer, die Vorgaben umzusetzen. Eine teilweise Erfüllung ist mit einem sogenannten Sanierungsfahrplan möglich.

 

 

Wie wird der Sanierungsfahrplan erstellt?

 

Zur Erstellung eines Sanierungsfahrplanes entsprechend den Anforderungen des EWärmeG in Baden-Württemberg wird im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung eine Analyse des Ist-Zustands des Gebäudes erstellt. Aufbauend auf dieser Energieberatung werden dem Hausbesitzer dann mindestens zwei Alternativen vorgestellt, wie bei einer energetischen Sanierung vorgegangen werden kann. Dies kann im Rahmen eines weiteren Vor-Ort-Besuchs durch ein persönliches Beratungsgespräch oder auch telefonisch erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahmen des Sanierungsfahrplanes ist jedoch nicht verpflichtend.

 

 

Ist der Sanierungsfahrplan Pflicht im EWärmeG?

 

Ja und Nein, denn der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ist nur eine Teilpflicht, die das EWärmeG vorsieht und kann darauf angerechnet werden. Der Sanierungsfahrplan wird dann bei Wohngebäuden als eine Teilerfüllungsoption mit 5 Prozent angerechnet. Dadurch reduzieren sich weitere Maßnahmen auf nur noch 10 Prozent. Diese verbleibenden 10 Prozent können dann durch eine regenerative betriebene Heizung, ein BHKW, durch Dämmungsmaßnahmen oder den Anschluss an ein Wärmenetz erfüllt werden.

 

 

Welche Regelungen gelten für Nichtwohngebäude?

 

Bei Nichtwohngebäuden ist der Sanierungsfahrplan eine Option, um das EWärmeG vollständig zu erfüllen. Dieser muss dann aber zusätzlich die Themen Lüftung, Kühlung, Klimatisierung und Beleuchtung berücksichtigen und ist daher auch umfangreicher und aufwendiger als ein Sanierungsfahrplan für "normale" Wohngebäude. Die erforderlichen Inhalte, die Voraussetzungen zu diesem Sanierungsfahrplan sowie die Ausstellungsberechtigung sind in der Verordnung festgelegt.